25. April 2025

Warum benötigt man eine Versicherung für Sportveranstaltungen?

Sportveranstaltungen bringen immer ein gewisses Risiko mit sich – egal, ob es sich um Fußballturniere, Tennis-, Tischtennis- oder Volleyballwettkämpfe handelt. Als Veranstalter kann man nicht jede Situation überwachen, und es besteht immer die Möglichkeit, dass etwas Unvorhergesehenes passiert. Ein unglücklicher Unfall, ein Zusammenstoß der Teilnehmer oder ein Schaden durch Zuschauer – das Risiko ist allgegenwärtig.

Auch Helfer, die oft freiwillig und mit bestem Einsatz mitarbeiten, können unbeabsichtigt Fehler machen, die zu Schäden führen. Selbst bei größter Sorgfalt kann schon eine einfache Fahrlässigkeit zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Beispielsweise könnte eine unsachgemäße Sicherung der Sportgeräte zu Verletzungen führen, oder Zuschauer könnten durch ein unaufmerksames Handeln zu Schaden kommen.

Eine Versicherung für Sportveranstaltungen schützt Veranstalter vor den finanziellen Risiken, die durch Unfälle, Sachschäden oder Haftungsansprüche entstehen können. Sie bietet Sicherheit, dass im Fall eines Missgeschicks oder einer Fahrlässigkeit nicht der Veranstalter allein für die Kosten aufkommen muss. Daher ist eine solche Veranstalterhaftpflichtversicherung unerlässlich, um sich gegen potenzielle Schadensansprüche abzusichern und das Event ohne finanzielle Sorgen zu planen.

Welchen Versicherungsschutz erhalte ich bei einer Veranstalterhaftpflicht für Sportevents?

Personenschäden

Hierunter versteht man Schäden, die an Personen entstehen und für die der Veranstalter haftbar gemacht werden kann. Solche Schäden treten typischerweise dann auf, wenn Teilnehmer, Mitarbeiter oder auch unbeteiligte Dritte während einer Veranstaltung verletzt werden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.

In einer Veranstaltungshaftpflicht sind Personenschäden in der Regel abgedeckt, um das finanzielle Risiko des Veranstalters zu minimieren. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für medizinische Behandlungen, eventuelle Schmerzensgeldforderungen und andere finanzielle Aufwendungen, die durch solche Vorfälle entstehen könnten.

Sachschäden

Sachschäden in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung bezeichnen Schäden an Gegenständen (Sachen), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und für die der Veranstalter haftbar gemacht werden kann. Solche Schäden treten auf, wenn Eigentum von Dritten durch Handlungen oder Unterlassungen des Veranstalters, dessen Mitarbeiter oder der Teilnehmer beschädigt oder zerstört wird.

In der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind solche Sachschäden in der Regel abgedeckt. Die Versicherung kommt dann für Reparatur- oder Ersatzkosten auf und entlastet so den Veranstalter finanziell, falls berechtigte Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

Unechte Vermögensschäden

Unter unechten Vermögensschäden in der Veranstaltungshaftpflicht versteht man finanzielle Schäden, die als Folge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens entstehen. Es handelt sich um Folgeschäden, bei denen finanzielle Verluste bei Dritten eintreten, weil eine Person verletzt wurde oder eine Sache beschädigt wurde.

In einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind solche unechten Vermögensschäden in der Regel mitversichert, sofern sie als direkte Folge eines abgedeckten Personen- oder Sachschadens entstehen.

Des weiteren sind folgende Risiken mitversichert:

  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer und Explosion
  • Mietsachschäden durch Leitungs- und Abwasser
  • Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Bereitstellen und Unterhaltung von sanitären Anlagen (z.B. WC-Wagen)
  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Veranstaltungstechnik, Zelten, Verkaufsständen

Gibt es Spezial-Leistungen, die extra ausgewählt werden müssen?

Flurschäden

Flurschäden sind Schäden an Grundstücken und Bestandteilen von Grundstücken. Es darf sich allerdings nicht um das Gebäude und dessen Zubehör handeln. Damit sind Schäden an Bepflanzungen, Wegen, Einfassungen etc. versichert. Flurschäden an unbefestigten Parkplätzen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Mitversichert ist aber beispielsweise ein Schaden an einer Leiteinrichtung an einer Strasse, Verkehrszeichen oder einem Fangzaun. Auch die von der Straßenverkehrsbehörde geforderte Freistellung der Straßenbaubehörde von gesetzlichen Haftungsansprüchen, die auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden können, ist über diesen Einschluss ebenfalls mitversichert.

Ein typisches Beispiel für einen Flurschaden bei einer Sportveranstaltung wäre ein Fußballturnier auf einer großen Wiese oder einem Sportplatz. Durch das ständige Betreten des Rasens, insbesondere bei Regen, kann der Boden stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Spieler und Zuschauer hinterlassen tiefe Spuren im Boden, und der Rasen wird großflächig zerstört.

Solche Flurschäden betreffen nicht nur den Spielbereich, sondern auch angrenzende Flächen, wie Wege, die durch Teilnehmer oder Zuschauer unabsichtlich beschädigt werden können. Nach der Veranstaltung müsste der Boden möglicherweise neu bepflanzt oder ausgebessert werden, was für den Veranstalter erhebliche Kosten verursachen könnte. Eine entsprechende Versicherung könnte in diesem Fall für den entstandenen Schaden aufkommen.

Tribünen

Auch Tribünen sind der Veranstaltungshaftpflicht zuschlagspflichtig und müssen extra aufgeführt und versichert werden. Es müssen Tribünen angegeben werden, die vom Veranstalter aufgebaut werden und auf denen Zuschauer stehen oder sitzen können, der Veranstalter ist für die Statik verantwortlich.

Feuerwerke

Sollte man ein Feuerwerk planen benötigt man eine Veranstaltungshaftpflicht mit Einschluss Feuerwerk. Sollte man die Gefahrenerhöhung nicht mitversichert haben droht im Schadenfall die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung.

Was muss ich beim Berechnen der Haftpflicht für eine Sportveranstaltung beachten?

Besonders wichtig ist bei der Berechnung der Versicherung, dass bei Risikoklasse „Klasse B: Sportevents“ ausgewählt wird. Sollten Einschlüsse wie Tribünen, Sportgeräte oder Feuerwerke nötig sein müssen diese hier ebenfalls angegeben werden. Darauf sollte Vereine, gerade die Bereich Sport zuhause sind, genauestens achten.

Wie hoch sind die Kosten der Veranstalterhaftpflicht für Sportveranstaltungen?

Eine Veranstaltungshaftpflicht für ein Sportevent kostet bei bis zu 500 Besuchern und einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro bei der Mannheimer 135,66 €, bei der HVS 119,- Euro und bei der Nürnberger 124,95 Euro. Der Selbstbehalt geht bei den meisten von 150 Eur bis 250 Eur.

Gibt es weitere Versicherungen, die man als Sportveranstalter sich anschauen sollte?

Natürlich haben wir als Versicherungsmakler jede notwendige Absicherung im Angebot. Neben der Veranstalterhaftpflicht für Ihre Sportveranstaltung versichern wir auch den Ausfall und das Equipment. Ausserhalb der Veranstaltungsversicherungen beraten wir Privatkunden auch über die private Krankenversicherung, private Unfallversicherung, Rechtsschutz, betriebliche Altersvorsorge, Reiseversicherung, Hausraversicherung oder Kfz-Versicherung. Unternehmen bekommen bei uns nicht nur die notwendige Haftpflicht oder Elektronikversicherung. Wir halten für die Mitarbeiter ebenfalls die betriebliche Krankenversicherung bereit. Wenn Sie mehr Informationen benötigen oder Fragen haben, nehmen Sie einfach per E-Mail Kontakt mit uns auf. Unsere Beratung ist unverbindlich. Testen Sie unseren Service und werden unser Partner.