18. Oktober 2024

Sie suchen Veranstaltungsräume, buchen Künstler und Künstlerinnen, technisches und sonstiges Personal und beauftragen Dienstleistungsunternehmen wie Catering- oder Logistikfirmen. Dabei behalten sie die Vorstellungen der Auftraggeber wie auch das Budget im Auge. Sie koordinieren die verschiedenen Planungsbereiche inhaltlich und zeitlich, haben die Ablaufplanung wie die Details im Blick und können bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten noch rechtzeitig Alternativen entwickeln. Strikt achten sie darauf, dass die veranstaltungsrechtlichen Vorschriften, etwa zur Sicherheit oder zum Lärmschutz, eingehalten werden, und holen alle erforderlichen Genehmigungen ein. Sie sind meist während eines Events vor Ort, koordinieren Arbeiten und lösen Probleme. Als Nachbereitung fassen sie Erfolge, etwaige Probleme und Verbesserungspotenziale in einem Abschlussbericht zum jeweiligen Veranstaltungsprojekt zusammen.

Liegt ihr Schwerpunkt im Bereich Marketing, entwickeln sie eventbetonte Marketingkampagnen, entwerfen Werbemittel und Präsentationsformen für Produkte oder betreuen die Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens. Führen sie eine eigene Veranstaltungsagentur, übernehmen sie auch Aufgaben im Bereich Unternehmensplanung, Kostenrechnung, Controlling und Personalwesen.

Wo arbeiten Eventmanager?

Event-Manager/innen finden Beschäftigung in Veranstaltungsagenturen, bei Kongressagenturen, bei Messe- und Ausstellungs- sowie Theater- und Konzertveranstaltern. Es gibt auch Event-Manager, die in der öffentlichen Verwaltung, z.B. im Stadtmarketing oder bei Kulturämtern arbeiten.

Event-Manager/innen arbeiten in erster Linie in Büro- und Besprechungsräumen sowie an Veranstaltungsorten, z.B. in Messehallen, Theaterräumen, im Freien oder in Sportstätten. Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil.

Ist die Haftpflicht für eine Eventagentur gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt kein Gesetz, daß einer Eventagentur den Abschluß einer Betriebshaftpflicht vorschreibt. Allerdings sind Veranstalter gemäß BGB §823 schadenersatzpflichtig:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Deshalb sollten Veranstalter und Eventagenturen unbedingt eine Betriebshaftpflicht abschliessen, um sich vor Schadenersatzansprüchen durch Sach-, Personen- oder Vermögensschäden zu schützen.

Ab welchem Zeitpunkt ist es für eine Eventagentur besser eine Betriebshaftpflicht als jeweils
eine einzelne Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen?

Durch den Einschluß selbst durchgeführter Veranstaltungen bis 10.000 Besucher/Teilnehmer ist dieses Konzept auch eine sehr günstige und komfortable Alternative gegenüber einzelnen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen für Veranstalter, die mehr als 6 Veranstaltungen pro Jahr durchführen oder mit größeren Besucher und/oder Teilnehmerzahlen rechnen. Natürlich können Veranstalter mit wenigen Daten über unseren Vergleich auch eine einzelne Veranstalterhaftpflicht online abschließen. Mehr Infos auch über Veranstaltungsversicherung finden Sie auf der Startseite. Wir arbeiten im Bereich der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sehr eng mit der Eventassec zusammen.

Was ist in der Haftpflichtversicherung für Eventveranstalter versichert?

Mannheimer HVS Nürnberger
Bearbeitungsschäden 1.000.000,– € 1.000.000,– € 5.000,– €
Polizeilich genehmigte Feuerwerke ja ja ja
Mietsachschäden an beweglichen Sachen 25.000,– € (50.000,– € bei Vereinbarung 10 Mio. € Deckungssumme) 50.000,– € Nur technische Geräte: 5.000,–
Bereitstellen und Unterhaltung von sanitären Anlagen ja ja ja
Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Veranstaltungstechnik, Zelten, Verkaufsständen ja ja ja

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:

  • aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

Einschluss des Auftraggeberrisikos

Dieser Einschluss ist für Eventagenturen interessant, also für Versicherungsnehmer, die für Dritte Veranstaltungen planen und organisieren ohne selbst Veranstalter zu sein. Ähnlich einem Bauherrn, der einen Generalunternehmer mit dem Bau seines Hauses beauftragt und trotzdem eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen sollte, benötigt der Veranstalter auch wenn er eine Eventagentur mit der Planung, Organisation und Durchführung beauftragt eine eigene Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung, um gegen Schadenersatzansprüche, die an ihn als Veranstalter herangetragen werden, versichert zu sein. Auf diesen Umstand sollte jede Eventagentur ihre Kunden hinweisen. Oder das Auftraggeber-Risiko eben pauschal in den eigenen Versicherungsvertrag einschließen, um den Kunden erklären zu können, dass bezüglich ihrer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen bereits alles geregelt ist.

Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage

Flurschäden sind Schäden an Grundstücken und Grundstücksbestandteilen, soweit es sich nicht um Gebäude und deren Zubehör handelt, also Schäden an Bepflanzungen, Wegen, Einfassungen etc., wobei allerdings Flurschäden an unbefestigten Parkplätzen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind . Mitversichert über diesen Einschluss sind auch Schäden an Leiteinrichtungen wie Straßen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Leitplanken, Fangzäune). Die von Straßenverkehrsbehörden oft geforderte Freistellung der Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) von gesetzlichen Haftungsansprüchen, die auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden können, ist über diesen Einschluss ebenfalls mitversichert.

Unverschuldete Haftung bei Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden

Grundsätzlich versichert die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung die persönliche gesetzliche Haftung des Veranstalters, seiner Angestellten (sofern Sie mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind) und der Helfer. Wenn dieser Personenkreis wegen schuldhaftem Verhalten einen Schaden herbeiführt und in die Haftung genommen wird, leistet die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für die in der Betriebs-Haftpflichtversicherung für Eventagenturen enthaltenen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung. Nun ist aber folgendes Szenario nicht selten: Erst bei der Übergabe der Veranstaltungsräume an den Vermieter nach Veranstaltungsende wird bemerkt, dass Gäste, die sich im Nachhinein nicht mehr ermitteln lassen,Gebäudebestandteile beschädigt haben. Hier haftet der Veranstalter gegenüber dem Vermieter nicht aufgrund eines Verschuldens, sondern aus den vertraglichen Vereinbarungen des Mietvertrages heraus. Diese vertragliche Haftung ist normalerweise nicht mitversichert, bei kurzfristigen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen auch generell nicht mitversicherbar.

In der Betriebs-Haftpflichtversicherung für Eventagenturen lässt sich die unverschuldete Haftung anlässlich von Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden gegen einen geringen Mehrbeitrag mitversichern. Dies ist ein Schutz, auf den sie nicht verzichten sollten.

Versicherung von Spielgeräten

Wenn Sie öfter Veranstaltungen organisieren, bei denen Spielgeräte wie zum Beispiel eine Hüpfburg zum Einsatz kommen, müssen Sie diese extra in der Eventversicherung versichern. Das Risiko eines Unfalls haben nicht nur Kinder. Auch beim Aufbau und Abbau können Mitarbeiter Schäden verursachen, für die das Unternehmen die Haftung hat. Es gibt viele Risiken, die zu beachten sind. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den richtigen Tarif mit den passenden Leistungen zu finden.

Kann man die Haftpflicht für eine Eventorganisation online berechnen?

Um die Betriebshaftpflicht für Eventagenturen online berechnen zu können geben Sie bitte zunächst Ihren Jahresumsatz (bis 10 Mio. Euro) ein. Anschließend wählen Sie die gewünschte Deckungssumme (3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. Euro). Sie müssen ebenfalls angeben, ob der Umsatzanteil Ihrer eigenen Veranstaltungen höher als 50%, gemessen am Gesamtumsatz, ist. Optional können Sie noch Auftraggeberrisiko, Flurschäden und Mietsachschäden mitversichern. Auch eventuell vorhandene Spielgeräte wie Hüpfburgen etc. können hier angegeben werden. Nachdem Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben drücken Sie auf „Weiter“. Sie gelangen zu der Übersicht der verfügbaren Versicherungskonzepte.

Wie hoch sind die Kosten einer Betriebshaftpflicht für Event Agenturen

Mannheimer HVS Nürnberger
Basisdeckung 3 Milionen Euro 892,50 € 833,00 € 714,00 €
Einschluss des Auftraggeberrisikos 990,68 € 1.071,00 € nicht möglich
Flurschäden für Veranstaltungen bis 7 Tage 1.309,00 € 1.249,50 € nicht möglich
Unverschuldete Haftung bei Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden 1.309,00 € 1.130,50 € nicht möglich

Welche Schäden können bei einer Haftpflichtversicherung für Eventagenturen passieren?

Personenschäden

Während einer von der Eventagentur organisierten Veranstaltung wird eine Lichtinstallation aufgebaut. Aufgrund eines Fehlers bei der Montage stürzt die Lichtanlage während der Veranstaltung auf das Publikum. Dabei wird ein Besucher verletzt, was zu erheblichen medizinischen Kosten und Schmerzensgeldforderungen führt.

In diesem Fall haftet die Eventagentur, da sie für die Sicherheit der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Installation der Ausrüstung verantwortlich ist. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Eventagentur würde für die Kosten des Personenschadens aufkommen, einschließlich der medizinischen Behandlung, des Schmerzensgeldes und möglicher weiterer Schadenersatzforderungen des verletzten Besuchers.

Sachschäden

Die Eventagentur organisiert eine Firmenfeier und mietet dafür teures Audio- und Videoequipment an. Während des Aufbaus der Veranstaltung stößt ein Mitarbeiter der Agentur versehentlich ein Stativ um, wodurch ein teurer Projektor zu Boden fällt und schwer beschädigt wird.

In diesem Fall handelt es sich um einen Sachschaden, da durch das Verschulden eines Mitarbeiters der Eventagentur ein fremdes Eigentum (der gemietete Projektor) beschädigt wurde. Die Betriebshaftpflichtversicherung würde in diesem Szenario die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Equipments übernehmen, um den entstandenen Schaden zu decken.

Vermögensschäden

Die Eventagentur wird beauftragt, eine wichtige Produktpräsentation für ein Unternehmen zu organisieren. Aufgrund eines Fehlers in der Planung durch die Agentur verzögert sich der Aufbau der Veranstaltung, sodass sie nicht rechtzeitig beginnen kann. Dadurch entgeht dem Unternehmen eine wichtige Gelegenheit, das Produkt potenziellen Großkunden vorzustellen. Infolgedessen verliert das Unternehmen mehrere Verträge, die erheblichen Umsatz gebracht hätten.

In diesem Fall ist der direkte finanzielle Verlust des Unternehmens (entgangene Umsätze) auf die Verzögerung durch die Eventagentur zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten echten Vermögensschaden. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Eventagentur könnte diesen Vermögensschaden bis zur vereinbarten Deckungssumme übernehmen, sofern dieser Schaden im Versicherungsvertrag mit eingeschlossen ist.

Welche Versicherung ist noch für Eventorganisationen wichtig?

Neben Veranstaltungshaftpflicht haben wir noch die Veranstaltungsausfallversicherung, Veranstaltungstechnikversicherung, Garderobenversicherung oder Equipmentversicherung im Angebot. Wenn Sie also den möglichen Veranstaltungsausfall, Veranstaltungstechnik oder Ausstellungen versichern möchten, nutzen Sie unseren Rechner.

Unser Service als Versicherungsmakler:

Als Versicherungsmakler halten wir alle Produkte aus der Welt der Versicherungen für Sie bereit. Dazu zählen unter anderem die private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kfz-Versicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Wenn Sie Informationen benötigen oder Fragen haben, nehmen Sie mit einer E-Mail Kontakt mit uns auf. Unser Service ist unverbindlich. Unsere Beratung und Betreung endet natürlich nicht mit dem Abschluss.